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DIE FAKTEN

Mit dem am 03. Mai 2024 öffentlich vorgestellten und geplanten Neubau des Edeka-Marktes soll eine große Fläche (Gesamtgrundstück nahezu 7.000 m²) landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich versiegelt werden. Fläche, die bei Regen/Starkregen größtenteils kein Wasser mehr „natürlich“ aufnehmen kann und dessen Oberflächenwasser anderweitig abgeleitet/versickert werden muss. Aktuell werden die Daten vom Wasserwirtschaftsamt neu ermittelt. Mit Ergebnissen ist im Juni/Juli 2024 zu rechnen.

Wesentlich drastischer ist die Tatsache, dass die geplante Fläche des Edeka-Marktes zu einem Großteil im „ermittelten und vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet“ (HQ100) des Teisinger Bachs/ Mörnbachs liegt und dazu auch noch an der tiefsten Stelle:

>>> (siehe: https://www.tuessling.de/fileadmin/user_upload/Moernbach_VorlSicherung_OL_K3.pdf)

 

Das bedeutet, dass eine große Fläche an „natürlichem“ Retentionsraum des Teisinger Bachs u. a. durch Versiegelung verloren gehen wird und im Falle eines Hochwassers nicht mehr zur Verfügung steht.

Was bedeutet dies in der Praxis?

 

Im Falle einer Überschwemmung durch Starkregen sowie durch Hochwasser Teisinger Bach und ggf. auch Mörnbach kann die geplante Fläche des Edeka-Marktes nahezu kein Wasser mehr aufnehmen. Es müsste irgendwo anders hinfließen. Im schlimmsten Fall und ohne Maßnahmen könnte angrenzende Wohnbebauung überflutet werden, da diese zu einem guten Teil tiefer liegen.

Deshalb ist die Ausweisung von neuen Baugebieten im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen in Überschwemmungsgebieten gesetzlich untersagt. Lediglich strenge Ausnahmen sind zulässig (§ 78 Absatz 2 WHG). U.a. ist gesetzlich geregelt, dass der Verlust von verloren gehendem Retentionsraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen werden muss.  Das erfordert Maßnahmen, womöglich technische / künstliche Maßnahmen, die Kosten verursachen.

Funktionieren diese womöglich künstlichen Maßnahmen im Falle eines Hochwassers wirklich umfang- und funktionsgleich, wie eine natürliche Retentionsfläche?

Wer trägt die Kosten für solch aufwändige Maßnahmen?

Wir fordern Transparenz und Antworten ...

... auf u. a. diese Fragen sowie eine wohlüberlegte, in die Zukunft schauende Planung und Umsetzung. Dies gilt auch für weitere angrenzende Grundstücke, die in weiterer Zukunft womöglich noch als Wohnbau-Gebiete erschlossen werden sollen.

 

Im Juni 2024 ist das Thema Hochwasser in Bayern in einem noch nie dagewesenen und nicht vorhergesehenen Ausmaß hochaktuell. Tüssling ist nicht betroffen. Zum Glück. Wir sind der Meinung, dass nicht immer erst etwas passieren muss, bevor vernünftig gehandelt wird. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Tüssling auch in Zukunft, trotz Klimaveränderung und vermehrten Starkregenereignissen, von Überschwemmungen weitestgehend verschont bleibt.

Die aktuellen Berechnungen des Wasserwirtschaftsamt Traunstein zum 100-jährigen Hochwasser (HQ100) sind im Bayernatlas einsehbar. Aktuell werden die Daten vom Wasserwirtschaftsamt neu ermittelt. Mit Ergebnissen ist im Juni/Juli 2024 zu rechnen. Mit den neuen Ergebnissen soll das Überschwemmungsgebiet des Mörnbach / Teisinger Bach dann festgesetzt werden.

>>> Link zum Bayernatlas mit der aktuellen Berechnung des Wasserwirtschaftsamt Traunstein zum 100-jährigen Hochwasser (HQ100)

https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/mobile.html?lang=de&topic=nage&bgLayer=atkis&E=767873.82&N=5346949.17&zoom=12&catalogNodes=1&layers=5ce61f79-290c-465e-8778-3a991be3ef71

 

Lage geplanter Edeka im HQ100-Gebiet

Karte aus 2017: Die aktuelle Karte 2024 finden Sie hier voraussichtlich ab Ende Juni 2024!
Aktualisierung 17.09.2024: Wir bemühen uns aktuell immer noch um die neue Fassung der Karte, diese wurde uns leider immer noch nicht zur Verfügung gestellt.

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